Ökologische Indikatoren

ENV1

Umweltkompensationsmassnahmen

Die Umweltkompensationsmassnahmen sind untrennbar mit dem Projekt Nant de Drance verbunden und Teil des Konzessionsvertrags. Sie werden mit insgesamt 22 Mio. CHF bewertet und sind das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung, die während der Untersuchungsphase durchgeführt wurde, wobei der Grundsatz der Kompensation von Umweltauswirkungen ein integraler Bestandteil des vorgelegten Projekts war. Die Kompensationsmassnahmen gewährleisten eine optimale Integration des Projekts in seinen natürlichen Kontext. Sie kompensieren die vorübergehenden und dauerhaften Auswirkungen neuer Infrastrukturen.

Diese Massnahmen sind verwaltungstechnisch getrennt von den direkt mit der Baustelle verbundenen Massnahmen, die im finanziellen und operativen Rahmen des Kraftwerksprojekts Nant de Drance durchgeführt werden.

Mit den NGOs und den betroffenen Gemeinden wurden 15 verschiedene Massnahmen vereinbart (Dokument auf Französisch). Die Projekte für Kompensationsmassnahmen müssen Gegenstand detaillierter Pläne sein und ihre Umsetzung erfordert jeweils eine eigene bauliche Genehmigung, die vom Bau des eigentlichen Pumpspeicherkraftwerks getrennt ist. In einem Kontext, in dem sich die territorialen Zwänge im Laufe der Zeit ändern, sieht sich die Durchführung einiger dieser Massnahmen mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert, vor allem administrativer, bodenrechtlicher und technischer Art, die bisweilen zur Durchführung geeigneter Massnahmen oder im Fall von erheblichen Hürden zur Erarbeitung von alternativen Massnahmen führen.

Aus diesen Gründen schreitet ihre Umsetzung in einem Tempo voran, das von den Fortschrittsmöglichkeiten in den einzelnen Dossiers abhängt.

Umweltkompensations massnahmen

von insgesamt 15

8

Im Jahr 2022 wurde Massnahme Nr. 7, die Sanierung Vernayaz – Miéville, abgeschlossen, die die Neubelebung eines Forstsektors, die Erweiterung des Lantze-Wasserlaufs und die Schaffung von Feuchtbiotopen umfasste. Die für 5 Jahre geplante Überwachung der Wirksamkeit wird nun daher eingeführt. Derzeit wird eine ergänzende Massnahme, Nr. 13a, geprüft, die die Unterstützung der Niedrigwasserstände der Wasserkanäle von Saxon betrifft, nachdem eine mangelnde Flussdynamik der Lantze festgestellt wurde. Die Massnahme Nr. 4, die die Beseitigung von Schwellen im Fluss Trient in Vernayaz vorsah, wurde im Einvernehmen mit den Beteiligten aufgegeben; dieser Verzicht wurde im Nachtrag 2 zu der von Nant de Drance erhaltenen Konzession bestätigt.

Die Gesamtzahl der Massnahmen wurde also auf 15 festgesetzt und bis heute wurden 8 Massnahmen durchgeführt. Als durchgeführt gelten alle Massnahmen, für die die Bauarbeiten abgeschlossen sind, für die angemessene Instandhaltungsmassnahmen eingeführt wurden und für die eine förmliche Entscheidung getroffen wurde, die die Verpflichtung zur Ausführung aufhebt. Die über 5 Jahre durchgeführte Wirksamkeitskontrolle und anschliessend die während der Laufzeit der Konzession durchgeführte Instandhaltungsüberwachung ermöglichen es, die Funktionsfähigkeit der Massnahme langfristig zu gewährleisten.

Die Massnahmen Nr. 3, 5 und 13 betreffend die Sanierung des Standorts Vieux Emosson (Gemeinde Finhaut), die Sanierung des Steinbruchs La Gueulaz (Gemeinde Finhaut) bzw. die Sanierung der Kanäle (Gemeinde Saxon) wurden parallel zur Baustelle des Kraftwerks durchgeführt und erreichen im Jahr 2023 das Ende der 5-jährigen Überwachung ihrer Wirksamkeit.

ENV2

Jährliche Investitionen im Umweltmassnahmen 

tausend CHF

320

Gesamt 31.12.2022

tausend CHF

7238

Als Konzessionär für einen Zeitraum von 80 Jahren ist Nant de Drance für die Durchführung dieser Kompensationsmassnahmen sowie für die Aufrechterhaltung und Überwachung der Wirksamkeit der durchgeführten Gestaltungen verantwortlich. Im Jahr 2022 beliefen sich die Investitionen im Zusammenhang mit Umweltmassnahmen auf 320 kCHF, während die diesbezügliche Gesamtinvestition 7 238 kCHF betragen wird.

ENV3

Treibhausgasemissionen

Die Treibhausgasemissionen werden nach den Grundsätzen des Treibhausgasprotokolls und des GRI-305-Berichtsstandards auf der Grundlage von Betriebsdaten berechnet.

In diesem ersten Jahr der Berichterstattung lag der Schwerpunkt auf der Bewertung der Scopes 1 bzw. 2 in Bezug auf direkte Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Kraftwerks bzw. indirekte Emissionen im Zusammenhang mit der Energieversorgung, der Stromversorgung sowie der Versorgung mit Wärme, Kühlung und Dampf. Direkte Emissionen sind definiert als Brennstoffverbrennung, die durch ortsfeste Anlagen oder Transportmittel verursacht wird, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle der Organisation befinden. Indirekte Emissionen im Zusammenhang mit der Energieversorgung sind Emissionen, die durch die Erzeugung von Energie verursacht werden, die von ortsfesten Anlagen oder Transportmitteln verbraucht wird, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle der Organisation befinden. Die Quantifizierung anderer Quellen von Treibhausgasemissionen (vor allem Notstromaggregate, Fahrzeuge des Kraftwerks) wird ab 2023 umgesetzt.

Scope 3, der allen anderen indirekten Emissionen aus Quellen entspricht, die nicht Eigentum der Organisation sind, wird bei dieser Bewertung für dieses erste Jahr der Überwachung nicht berücksichtigt.

Scope-1-Emissionen im Zusammenhang mit dem Kraftstoffverbrauch des Notstromgenerators und der betriebenen Fahrzeuge werden in diesem Bericht nicht berücksichtigt und in die Bewertung für die kommenden Jahre einbezogen.

Scope-2-Emissionen beziehen sich auf die für den Betrieb der Anlage erforderliche Energieversorgung (Pumpen und Betrieb interner Unternehmensbereiche). In Ermangelung von Herkunftszeugnissen für diese Energieversorgung wird der von der Association of Issuing Bodies (AIB 2021, 31.05.2022) dokumentierte durchschnittliche Emissionsfaktor für den schweizerischen Strommix bei der Berechnung der Emissionen berücksichtigt.

Die Treibhausgasemissionen, ausgedrückt in CO2-Äquivalent (CO2e), werden vom Gesamtstromverbrauch abgezogen und direkt in Verhältnis zum Gesamtstrom gesetzt, der nach der Speicherung über das Schweizer Hochspannungsnetz umverteilt wird.

Treibhausgasemissionen

g CO2e pro kWh

13.0

Das Jahr 2022 ist unvollständig und im Hinblick auf die Produktion im Vergleich zu den künftigen Bedingungen der kommerziellen Nutzung nicht sehr repräsentativ. Die berücksichtigten Emissionsquellen befinden sich in einem unvollständigen Zustand und werden ergänzt, um eine umfassendere Bewertung der Gesamtemissionen im Zusammenhang mit dem Projekt zu erhalten. Die mit der Energieversorgung verbundenen Emissionen (Scope 2) sind jedoch relativ gering und hängen unmittelbar vom durchschnittlichen schweizerischen Strommix ab, der aufgrund des hohen Anteils der Wasserkraft- und Kernkraftproduktion – Technologien mit geringen Treibhausgasemissionen – im Vergleich zu einigen unserer europäischen Nachbarn besonders günstig ist.

Der Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC), der als Referenz auf diesem Gebiet gilt, führt in seinem 5. Bericht aus dem Jahr 2014 zu Informationszwecken die folgenden durchschnittlichen Gesamtwerte der Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3 kumuliert) für die verschiedenen Stromproduktionstechnologien an:

ENV4

Umweltunfälle und -vorfälle

Umweltvorfälle sind Ereignisse, die mit dem Betrieb im Zusammenhang stehen und die zu einem potenziellen oder nachgewiesenen Risiko für die Umwelt führen. Ein Vorfall ist daher eine Situation der Nichtkontrolle, der Abweichung von einer Vorschrift oder einem internen Verfahren, die Auswirkungen auf alle exponierten Umweltbereiche haben kann: Wasser, Erde, Luft, natürliche Lebensräume. Umweltunfälle sind Umweltvorfälle, die tatsächlich nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben.

Beispielsweise kann ausgetretenes Hydrauliköl, das in einer Auffangwanne aufgefangen oder schnell mit saugfähigen Produkten behandelt wird, ohne sich in die natürliche Umgebung auszubreiten, als Umweltvorfall angesehen werden. Ein Ölleck, das hingegen die Verschmutzung eines Wasserlaufs verursacht und tödliche Auswirkungen auf die Fischfauna hat, stellt einen Umweltunfall dar.

Dieser Ansatz ist Teil eines Risikomanagementprozesses, der insbesondere in der Norm ISO 14001 speziell für das Umweltmanagement entwickelt wurde.

Anzahl der Umweltvorfälle

0

Anzahl der Umweltunfälle

0

Während des ersten Halbjahres, in dem das Kraftwerk in Betrieb war, wurden weder von den für den Betrieb des Standorts zuständigen Teams noch von den kommunalen oder kantonalen Behörden Umweltvorfälle gemeldet.

Derzeit wird ein Verfahren für Berichterstattung und Umweltrisikomanagement festgelegt, das im Laufe des Jahres 2023 in Absprache mit dem für den Betrieb des Kraftwerks zuständigen Team umgesetzt wird.